Wahlbenachrichtigung

Ab dem 29. April beginnen die Gemeinden mit der Versendung der Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl wie auch die Kommunalwahlen. In dieser erfahren Sie, in welchem Wahlbezirk Ihrer Wohnsitzgemeinde Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können und was Sie dazu mitbringen müssen. Dazu gehören neben der Wahlbenachrichtigung auch der Personalausweis bzw. der Reisepass. Haben Sie Briefwahlunterlagen erhalten und sich dann doch entschieden, ins Wahllokal zu gehen, benötigen Sie dafür Ihren Wahlschein und den bereits erhaltenen Stimmzettel. Ohne Wahlschein können Sie am Wahlsonntag nicht wählen gehen, denn im Wählerverzeichnis ist für Sie wegen des Wahlscheinantrages ein Sperrvermerk eingetragen, um Mehrfachwahlen zu verhindern.

Die Wahlbenachrichtigungen sind bis spätesten 19. Mai allen Wahlberechtigten zuzustellen. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt im Wahlbüro Ihrer Heimatgemeinde melden.

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