Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2024
Parteien und Wählergruppen sind derzeit dabei, für die Wahlen zu den Ortschaftsräten, den Stadt- bzw. Gemeinderäten und zum Kreistag ihre Bewerber zu nominieren. Manche sind am überlegen, ob sie sich nicht vielleicht als Einzelbewerber um einen Sitz in der jeweiligen Vertretung bewerben wollen. Für sie alle ist eine Frist von Bedeutung:
der 68. Tag vor der Wahl.
Denn an diesem Tag, Dienstag, den 02. April 2024 ist um 18 Uhr der
|
|
|
Verspätet eingegangene Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Diese Wahlvorschläge können an der Kommunalwahl nicht teilnehmen.
Die Wahlvorschläge müssen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Daher müssen sie folgende Angaben enthalten:
- bei Parteien Name und Abkürzung, bei Wählergruppen Bezeichnung und ggf. Ein Kennwort und bei Einzelbewerbern den Namen des Bewerbers
- die Bewerber in der in den Nominierungsveranstaltungen festgelegten Reihenfolge
- die Angaben zur Vertrauensperson als „rechtlicher Ansprechpartner“ für den Wahlvorschlag
Diesen Angaben sind Zustimmungserklärung und Wählbarkeitsbescheinigung für die einzelnen Bewerber und bei Parteien eine Erklärung zur Parteimitgliedschaft der Bewerber beizufügen. Parteien und Wählergruppen haben auch eine Niederschrift über die Nominierung der Bewerber beizubringen. Erstmals antretende Parteien (sofern sie nicht dem Bundestag bzw. dem Landtag angehören), Wählergruppen und Einzelbewerber müssen Unterstützungsunterschriften beibringen (1% der Wahlberechtigten bei der jeweiligen Vertretungswahl 2019, maximal aber 100 Stück).