Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl

Nachdem Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber ihre Wahlvorschläge eingereicht haben (Fristende: Dienstag, d. 02.04.2018 um 18 Uhr - 68. Tag vor der Wahl) werden diese durch den Wahlleiter geprüft. Werden Mängel festgestellt oder sind die Unterlagen nicht vollständig, werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge unterrichtet und um Behebung der Mängel bzw. die Einreichung der fehlenden Unterlagen gebeten.

Alle eingegangenen Unterlagen werden danach dem Wahlausschuss vorgelegt. Dieser wird durch den Wahlleiter über die Wahrvorschläge und deren Prüfung informiert und spricht gegenüber dem Wahlausschuss eine Empfehlung bzgl. der Zulassung aus. Nach der Empfehlung und eigener Prüfung treffen die Mitglieder des Wahlausschusses eine Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

Dem Wahlausschuss gehören neben dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden bis zu sechs Beisitzer an. Diese werden unter Berücksichtigung des Ergebnisses der letzten Wahl auf Vorschlag der Parteien und Wählergruppen vom Wahlleiter berufen. Vielfach werden auch Mitarbeiter der Verwaltung als Beisitzer bestimmt, wenn dem Wahlleiter keine ausreichenden Vorschläge vorliegen.

Die wesentlichen Aufgaben des Wahlausschusses ist die Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und die Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl, der gewählten Bewerber und der nächst festgestellten Bewerber (Nachrücker bei Mandatsverlust oder –aufgabe).

Dem Kreiswahlausschuss gehören Ronald Schönbrodt als Kreiswahlleiter sowie Daniela Gustavus (CDU, Leuna), Michael Trelenberg (AfD, Merseburg), Katja Finger (LINKE, Merseburg, Ute Fischer (SPD, Leuna), Ulrich Meuer (GRÜNE, Kabelsketal) und Grit Ebert (Kreisverwaltung) an. Die Mitglieder haben ihr Amt unparteiisch auszuüben und über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Tatsachen und Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren.

Der Kreiswahlausschuss tagt erstmals am Donnerstag, d. 04. April um 17 Uhr im Raum 357 (Kreiswahlbüro) zur Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. Die Sitzung ist öffentlich.