Zulassung der Wahlvorschläge zur Europawahl
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner ersten Sitzung am Karfreitag über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden. Für Sachsen-Anhalt wurden 33 Parteien mit einer gemeinsamen Liste aller Bundesländer und eine Partei mit einer Landesliste für Sachsen-Anhalt zugelassen.
Damit stehen weniger Parteien als 2019 zur Auswahl. Damals konnten die Wählerinnen und Wähler aus 40 Wahlvorschlagen auswählen.
Nähere Informationen finden sie auf der Webseite der Landeswahlleiterin.
Sollten keine Beschwerden bei der Bundeswahlleiterin eingehen, kann mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Diese sollen den Gemeinden in der 18. Kalenderwoche zur Verfügung stehen, so dass mit der Versendung der Wahlbenachrichtigungen ab dem 28.04.2024 von den Wahlberechtigten auch die Briefwahlunterlagen angefordert werden können.