Wahlbereiche im Saalekreis für die Kommunalwahl 2024

Der Saalekreis ist für die kommenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 in vier Wahlbereiche eingeteilt.

Die Wahlbereiche des Wahlgebiets sollen annähernd die gleiche Größe haben. Die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereichs soll von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des Wahlgebiets nicht um mehr als 20 v.H. nach oben oder nach unten abweichen. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sollen die örtlichen Verhältnisse und für die Wahlen zu den Kreistagen möglichst die Grenzen von Gemeinden und Verbandsgemeinden berücksichtigt werden.

Basis der Ermittlung der Anzahl der Wahlbereiche ist die festgestellte Einwohnerzahl der kommunalen Meldeämter zum Stichtag 31.12.2022 von 188.745 Einwohnern (§ 67 Satz 2 KWG LSA). Bei vier vorgesehenen Wahlbereichen ergibt sich somit ein Durchschnittswert von 47.186 Einwohnern.

Die Aufteilung der 54 Mandate erfolgte prozentual im Verhältnis zur Einwohnerzahl der einzelnen Wahlbereiche  unter der Voraussetzung gleicher Wahlbeteiligung.

Die Vorgaben des § 7 Abs. 2 KWG LSA werden mit dieser Aufteilung erfüllt, d.h. die Wahlbereiche sind annähernd gleich groß. Die örtlichen Verhältnisse und die Gemeindegrenzen finden bei dieser Aufteilung Berücksichtigung.

 

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